„Wer fürchtet sich vor Lebensmittel-Zusatzstoffen?“
Die Geheimsprache der Lebensmitteletiketten
Alle verpackten Lebensmittel sind mit einem Etikett versehen sozusagen mit einer Visitenkarte. Dabei ist es eine wahre Kunst, solch ein Etikett zu lesen und auch zu verstehen. Die Informationen auf dem Etikett sind für Verbraucher nicht immer verständlich und Begriffe wie zb. Emulgatoren, E 402, Stabilisatoren u.a. stellen wahrlich eine Herausforderung dar. Für Verbraucher ist es wichtig, diese Informationen zu finden und zu verstehen. Die Lebensmittel-Kennzeichnungs-Verordnung bestimmt, was auf einem Lebensmitteletikett angegeben sein muss.
Was steht drauf?
Auf der Lebensmittelverpackung müssen der Name oder die Firma und die Anschrift des Herstellers, Verpackers oder Verkäufers angegeben sein. Außerdem sollte eine Chargennummer auf der Packung stehen. Die Verkehrs- oder Sachbezeichnung nennt das Kind beim Namen und gibt an um welches Lebensmittel es sich handelt.
Was ist alles drin?
Das Zutatenverzeichnis listet alle Zutaten in absteigender Gewichtsreihenfolge, aus welchen Bestandteilen sich das Lebensmittel zusammensetzt. Bei fertig verpackter Ware sind die Zutaten einschließlich der beinhaltenden Zusatzstoffe zu benennen. Lebensmittel-Zusatzstoffe sind Stoffe die einem Lebensmittel absichtlich zu technologischen Zwecken zugesetzt werden. Diese müssen in der Zutatenliste immer mit dem sogenannten Klassennamen angegeben werden, zb. Geschmacksverstärker, Konservierungsstoff, Säuerungsmittel… Zusätzlich dazu wird entweder die chemische Bezeichnung oder die E-Nummer angegeben. zb. „Verdickungsmittel E 410“ oder „Johannisbrotkernmehl“. Auch Schutzgase wie Helium, Sauerstoff und Distickstoffmonoxyd sind Zusatzstoffe, welche die Haltbarkeit eines Lebensmittels verlängern. Enthält eine Packung Schutzgase, so steht auf dem Etikett der Hinweis, „unter Schutzatmosphäre verpackt“ und Fleisch das unter Hochdruck mit Sauerstoff farbstabilisiert wurde, muss einen entsprechenden Hinweis tragen.
Aromen sind Erzeugnisse, die Lebensmitteln zugesetzt werden um ihnen einen besonderen Geruch oder Geschmack zu verleihen.
„Mindestens haltbar bis..“ gibt den Zeitpunkt an, wie lange die Ware bei richtiger Lagerung die gewünschten Eigenschaften aufweist. Dieses Datum ist kein Verfallsdatum und Produkte mit überschrittenem MHD müssen nicht unbedingt verdorben sein. Die Füllmengenangabe gibt Nettofüllgewicht oder Volumen an.
Ende 2016 ist die Nährwertinformation auch bei unverpackten Waren und auf Speisekarten pflichtgemäß anzuführen. Hier sind Nährstoffe wie Salz, Eiweiß, Kohlehydrate und Fette mit ihrem Gewichtsanteil auf 100g oder ml des betreffenden Lebensmittels anzugeben. Bei Fetten wird dabei in „gesättigte und ungesättigte“ unterteilt. Auch Lebensmittelallergene die im Produkt enthalten sind müssen genau deklariert werden.
Leider gibt es noch immer Gesetzeslücken in der Deklarationspflicht. Es müssen nämlich nur diejenigen Inhalts- und Hilfsstoffe angegeben werden, die der Hersteller des Lebensmittels verwendet hat. Welche Substanzen bereits in den eingekauften Rohstoffen enthalten sind, erfährt der Verbraucher jedoch nicht. Irreführende Werbung, die zur Täuschung der Verbraucher führt ist verboten. Problematisch sind vor allem Aussagen wie „natürlich“, „frisch“ und „rein“. Nährwertbezogene Angabe wie „fettarm“ oder „ballaststoffreich“ müssen zugelassen sein und gesetzlichen Kriterien entsprechen. Gesundheitsbezogene Angaben sind grundsätzlich verboten, sofern sie nicht aufgrund wissenschaftlicher Absicherung bestätigt sind. Lebensmittel sind keine Arzneimittel, daher ist es verboten mit Aussagen zu werben, die sich auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten beziehen.
Nahrungsergänzungsmittel sind Lebensmittel, die in dosierter Form meist in Tabletten, Pulver oder Kapseln angeboten werden. Auch hier gelten gesetzliche Kennzeichnungsvorschriften wie für alle verpackten Lebensmittel. „Natürliches Aroma“ heißt nicht, dass der Ausgangsstoff derjenige ist, den die Produktbeschreibung erwarten lässt. Holz ist auch „natürlich“ und wird häufig zur Aromaherstellung genutzt. Ähnlich ist es bei Farbstoffen. Roter Rübensaft wird oft zur Färbung von Erdbeerjoghurt eingesetzt um eine möglichst ansprechende rote Erdbeerfarbe zu erhalten.
„Du bist, was du isst“. Unser Essen spiegelt sich nicht nur im Körpergewicht wider sondern beeinflusst unseren gesamten Organismus. Der sicherste Weg, Zusätze und unbekannte Inhaltsstoffe zu vermeiden, ist der Einkauf von frischen Lebensmitteln direkt beim Erzeuger des Vertrauens und sich seine Suppe künftig wieder selber zu kochen.